Impressum

Pflichtangaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG)

Zahnarztpraxis Dr. med. dent Masoumeh Jafari Gorzini
Bonifaziusplatz 1B, 55118 Mainz
Telefon: 06131 611961
Telefax: 06131-275544
E-Mail: info@prodent-mainz.de
Web: www.prodent-mainz.de | www.pro-dent.org

 

Zuständige Kammer
LZK Rheinland-Pfalz
www.lzk-rheinland-pfalz.de
KZV Rheinland-Pfalz

Zuständige Aufsichtsbehörde:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Rheinland Pfalz (KV RLP)
Isaac-Fulda-Allee 14, 55124 Mainz
http://www.kv-rlp.de/

Berufsbezeichnung: Master of Science Kieferorthopädie, Zahnärztin
Die Berufsbezeichnungen wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Berufsrechtliche Regelungen

Die folgenden berufsrechtlichen Regelungen sind auf der Internetseite der Zahnärztekammer Rheinland-Pfalz unter dem Menüpunkt Berufs-/Sonstiges Recht hinterlegt.

Landesgesetz über die Kammern für die Heilberufe

"Heilberufsgesetz (HeilBG)" Rheinland-Pfalz vom 20. Oktober 1978 (GVBl. S. 649; 1979 S. 22) , BS 2122-1, i.d.F. der Änderung durch das Dritte Landesgesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes vom 14. Juni 2004

Berufsordnung
Gemäß § 14 i. V. m. § 19 des Heilberufsgesetzes vom 20. Ok­tober 1978 (GVBI. S. 649, 1979 S. 22), zuletzt geändert durch das Dritte Landesgesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes vom 14. Juni 2004 (GVBI. S. 332), BS 2122-1, tritt hiermit die von der Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz am 19. November 2005 beschlossene und vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit mit Schreiben vom 02. Februar 2006 (Aktenzeichen: 624-1 — 01 723-7.2) genehmigte neue Berufsordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte in Rheinland-Pfalz in Kraft.

Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (Zahnheilkundegesetz)
Vom 31. März 1952 (BGB1. I S. 221) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 1987 (BGB1 . I S.1225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2001 (BGBl. I S. 3320)

Gebührenordnung
Gemäß § 14 i. V. m. § 19 des Heilberufsgesetzes vom 20. Oktober 1978 (GVBI. S. 649, 1979 S. 22), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2004 (GVBI. 2004, S. 332), BS 2122-1, tritt die von der Vertreterversammlung der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz am 19./20. November 2004 mit Schreiben vom 2. Dezember 2004 (Aktenzeichen: 624-1 - 01 723-18.2) beschlossene Novellierung der Gebührenordnung und der dazugehörenden Anlage 1 - Gebührentarif - der Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz in Kraft.

Berufshaftpflichtversicherung:
Janitos Versicherung AG
Im Breitspiel 2-4, 69126 Heidelberg
Geltungsbereich: Deutschland


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