1. Welche Personen unterliegen einer Testnachweispflicht bzw. Testpflicht in der Zahnarztpraxis?
Das Praxispersonal (d.h. Arbeitgeber/Praxisinhaber und Beschäftigte) sowie Besucher der Praxis dürfen diese nur betreten, wenn sie aktuell getestet sind und einen Testnachweis mit sich führen.
Die Testpflicht bzw. Testnachweispflicht gilt grundsätzlich unabhängig davon, ob die Person geimpft, genesen oder ungeimpft ist.
Patienten unterliegen keiner Testpflicht, selbst wenn sie ungeimpft sind. Das gleiche gilt für Begleitpersonen von Patienten, die die Praxis nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten, sowie für Personen, die die Praxis im Rahmen eines Notfalleinsatzes oder ohne Patientenkontakt aus anderen Gründen nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten.