3. Wer gehört zu den Besuchern einer Zahnarztpraxis?
Wer gehört zu den Besuchern einer Zahnarztpraxis? Was ist mit Begleitpersonen von Patienten? Welche Ausnahmen bestehen hinsichtlich Besuchern?
Besucher sind alle Personen, die die Zahnarztpraxis aufsuchen und weder Praxispersonal noch Patienten der Zahnarztpraxis sind. Dazu gehören, alle Personen, die aus beruflichem Grund die Praxis betreten (z.B. externe Reinigungskräfte, IT-Dienstleister, Handwerker, Paketboten), aber auch Privatbesucher in der Zahnarztpraxis von bspw. Familienangehörigen der Praxisangestellten. Besucher müssen grundsätzlich, egal ob sie geimpft, genesen oder ungeimpft sind, einen Testnachweis bei sich führen, um die Praxis betreten zu dürfen. Sie dürfen die Praxis allerdings zum Zwecke einer Testung betreten.
Begleitpersonen von Patienten (Eltern/Erziehungsberechtigte, Betreuungspersonen, Assistenzkräfte von Behinderten, o.ä.) gelten nicht als Besucher, wenn sie die Praxis nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten, und müssen dann nicht getestet werden bzw. müssen keinen Testnachweis bei sich führen.
Ausnahmsweise dürfen Besucher die Praxis auch ohne Testnachweis bzw. Testung betreten, nämlich
- wenn sie die Praxis im Rahmen eines Notfalleinsatzes betreten
- wenn sie die Praxis ohne Patientenkontakt aus anderen Gründen nur für einen unerheblichen Zeitraum betreten (z.B. Lieferanten, Paketboten)